Die erfolgreiche Zusammenarbeit von AK Niederösterreich und Land NÖ wurde um ein weiteres Jahr verlängert – im Bild v. l. n. r. AK Niederösterreich-Direktorin Mag.a Bettina Heise, Konsumentenschutz-Landesrätin Mag.a Susanne Rosenkranz und AK Niederösterre
Die erfolgreiche Zusammenarbeit von AK Niederösterreich und Land NÖ wurde um ein weiteres Jahr verlängert – im Bild v. l. n. r. AK Niederösterreich-Direktorin Mag.a Bettina Heise, Konsumentenschutz-Landesrätin Mag.a Susanne Rosenkranz und AK Niederösterre © NLK Pfeiffer,
13.3.2024

Erfolgsgeschichte pro Konsument

Im Jahr 2023 standen die Themen Energie, Wohnen sowie Banken & Finanzierungsfragen im Fokus der Aktivitäten des Vereins „pro Konsument“. Seit 2002, als die Kooperation zwischen der AK Niederösterreich und dem Land Niederösterreich ins Leben gerufen wurde, bietet der Verein umfassende Beratung und Unterstützung im Konsumentenschutz für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Bilanz über das vergangene Jahr ziehen nun Landesrätin Mag.a Susanne Rosenkranz, AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser sowie AK Niederösterreich-Direktorin Mag.a Bettina Heise, Obfrau von „pro Konsument“. Die erfolgreiche Zusammenarbeit wird um ein weiteres Jahr verlängert.

Obwohl vor mehr als zwei Jahrzehnten gegründet, ist die Arbeit des Vereins „pro Konsument“ heute nachgefragter denn je. Die stark gestiegenen Preise durch Inflation, höhere Mieten und Energiekosten sowie Finanzierungsfragen belasten die Bevölkerung in Niederösterreich erheblich. Im Jahr 2023 wurden über 14.500 Beratungen durchgeführt, wobei das Thema Energie den Menschen besonders zu schaffen machte – die Anfragen in diesem Bereich stiegen um etwa 50 Prozent in den ersten drei Quartalen des Vorjahres. Mag.a Susanne Rosenkranz, Landesrätin für Konsumentenschutz, betont die verlässliche Zusammenarbeit von Land NÖ und AK Niederösterreich in Konsumentenschutzfragen: „Die vertrauensvolle Partnerschaft zwischen Land NÖ und AK Niederösterreich gewährleistet den Menschen in unserem Bundesland einen zuverlässigen Ansprechpartner für sämtliche Anliegen im Bereich des Konsumentenschutzes."

„Die Arbeiterkammer Niederösterreich ist die Nummer 1 im Konsumentenschutz in Niederösterreich, maßgeblich auch durch die bewährte Kooperation mit dem Land Niederösterreich. Für alle, die Rat und Hilfe in Konsumentenschutzfragen suchen, ist sie die erste Anlaufstelle“, bekräftigt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Die fortwährend hohe Anzahl an Anfragen verdeutlicht die zunehmende Notwendigkeit der AK-Arbeit in Krisenzeiten.


Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre und die damit verbundenen Herausforderungen stellten auch die AK Niederösterreich vor Aufgaben. „In Zeiten des Wandels ist es entscheidend, flexibel zu agieren, um Beratungsdienste und thematische Schwerpunkte kontinuierlich an die Bedürfnisse der Menschen und die gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Die Einführung neuer Services ermöglicht zielgerichtete Hilfe", sagt Mag.a Bettina Heise, AK Niederösterreich-Direktorin und Obfrau des Vereins.

Hoch im Kurs: das Top-Thema Energie 

Ein Thema machte den Menschen auch im Jahr 2023 besonders zu schaffen – und zwar das Thema Energie. In den ersten drei Quartalen stiegen die Anfragen dazu um 50 Prozent. Fragen zu den Tarifen, Vorschreibungen, zur Jahresabrechnung und zum Tarifwechsel beschäftigten unzählige Menschen in unserem Bundesland. Häufig meldeten sie sich zum Beispiel, um sich ihre Jahresabrechnung erklären oder überprüfen zu lassen oder um kontrollieren zu lassen, ob die Strompreisbremse auch korrekt berücksichtigt wurde. Viele benötigten auch Informationen zum Tarifwechsel oder ließen sich dabei unterstützen. Auch die Nachwirkungen der erhöhten Energiepreise bzw. die Auswirkungen geänderter Preise und Lieferbedingungen oder nicht eingehaltene Preisgarantien führten zu zum Teil überraschend hohen Nachzahlungen und ließen die Telefone bei „pro Konsument“ heiß laufen.

„Die Auswirkungen der steigenden Energiepreise treffen oft vor allem jene Haushalte, die bereits finanziell belastet sind“, sagt Wieser. Er konnte daher in konstruktiven Gesprächen mit der EVN erreichen, dass Strom, Gas und Wärme für Haushalte mit Zahlungsschwierigkeiten diesen Winter (von 1. Dezember 2023 bis 31. März 2024) nicht abgeschaltet werden. Diese Schutzmaßnahme gilt für Kundinnen und Kunden der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG und EVN Wärme GmbH. Zudem stellt der „EVN Energiehilfe Fonds“ eine Million Euro für bedürftige Haushalte bereit, verwaltet von der Caritas und der Diakonie.

Vermehrt Probleme gab es im vergangenen Jahr auch bei der Fernwärme. Anders als bei Strom und Gas fehlt hier die Wahlmöglichkeit des Anbieters. Viele Fern- und Nahwärmeanbieter verwenden Klauseln zur Preisanpassung, die den Verbraucherschutzgrundsätzen widersprechen. Verbraucherinnen und Verbraucher zögern oft, dagegen vorzugehen, aus Sorge vor einem Lieferstopp am Vertragsende, da bei Fernwärme kein Anbieterwechsel möglich ist. Zudem haben viele Mieterinnen und Mieter keinen direkten Vertrag mit dem Wärmeversorger, was ihre Möglichkeit einschränkt, ihre Anliegen beim Unternehmen vorzubringen oder geltend zu machen. 

Zweitmeiste Anfragen: Thema Wohnen

Im Jahr 2023 zählte der Bereich Wohnen die zweitmeisten Anfragen. Im Laufe des letzten Jahres erlebten viele Mieterinnen und Mieter, deren Mieten an den Verbraucherpreisindex gebunden waren, wiederholt Erhöhungen. Die häufigste Frage lautete: „Hat mein Vermieter das Recht dazu?“
» Genossenschaftswohnung: Mieterinnen und Mieter von Genossenschaftswohnungen sind indirekt von stark gestiegenen Kreditzinsen betroffen, was teilweise zu einer Verdoppelung der Wohnkosten seit dem letzten Jahr führte. Die erhöhten Zinsen werden von den Wohnbaugenossenschaften an die Mietenden weitergegeben, was zu höheren Vorschreibungen führt. 
» Einheitliches Mietrecht: Die Entscheidung der Bundesregierung, Mieten ab 2024 zu deckeln, kommt zu spät, da die größten Mieterhöhungen bereits 2022 und 2023 erfolgten. Der Deckel gilt zudem nicht für alle und verstärkt die Ungleichbehandlung der Mieterinnen und Mieter nach verschiedenen gesetzlichen Grundlagen im Mietrecht. Ein dringend benötigtes einheitliches Mietrechtsgesetz, wie es im Regierungsprogramm vorgesehen ist, wurde bisher nicht umgesetzt.
» Bestellerprinzip: Eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer wurde nun umgesetzt: Seit Juli 2023 übernehmen nicht mehr automatisch die Mieterinnen und Mieter die Maklerprovision. Ab sofort trägt die Kosten diejenige Person, die den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen sind dies die Vermieter.

Top-Thema 3: Banken und Finanzierungsfragen 

Im Bereich Banken und Versicherungen standen häufig finanzielle Schwierigkeiten im Fokus, darunter Überziehungen von Girokonten, vorzeitige Auflösung von Versicherungsverträgen und Rückstände bei Kreditrückzahlungen aufgrund von gestiegenen Kreditraten.
» AK-Kreditvertragscheck: Die AK Niederösterreich-Konsumentenberatung reagierte zügig mit einem neuen Serviceangebot: dem „AK-Kreditvertragscheck“. Dabei wurden Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer in finanziellen Schwierigkeiten dabei unterstützt, Handlungsmöglichkeiten rund um ihre Kredite zu finden, wie die Kreditrate wieder leistbar werden könnte.  Ebenfalls gerne genutzt im vergangenen Jahr wurde das Service zur Prüfung neuer Kreditverträge vor der Unterzeichnung durch die Konsumentenschutz-Expertinnen und -experten.
» Keine Sollzinsen: Positiv zu vermerken ist ein OGH-Urteil von 2022, wonach Banken für pandemiebedingte Kreditstundungen bei Verbraucherkrediten keine Sollzinsen verlangen dürfen. Dies führte dazu, dass der Volksbanken-Verbund im Jahr 2023 folgte und bis Jahresende zu Unrecht kassierte Zinsen zurückgefordert werden konnten.
» Überziehungszinsen begrenzen: Die aktuelle Forderung nach dem Begrenzen von Überziehungszinsen ist besonders relevant, insbesondere für Menschen in finanzieller Not. Ein Lösungsansatz besteht darin, die Überziehungszinsen einheitlich, transparent, nachvollziehbar und vor allem niedriger zu deckeln.

Freizeit & Digitalisierung

» Fitnessstudios: Die AK hat 2022 rechtliche Schritte gegen mehrere große Fitnesscenterketten aufgrund unzulässiger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeleitet. Erste Urteile des Obersten Gerichtshofs, insbesondere zur Fitnesscenterkette „Clever fit“, fielen im gleichen Jahr zugunsten der AK aus. Der OGH erklärte nun sämtliche Zusatzkosten (Bearbeitungsgebühren, Servicepauschalen, Chipgebühren) als rechtswidrig, wenn kein entsprechender Service angeboten wird. Infolgedessen wurden auch die jährlichen Servicepauschalen der Mobilfunkbetreiber im vergangenen Jahr genauer unter die Lupe genommen. Aufgrund von bisher erfolglosen Vergleichsverhandlungen wurden im Januar 2024 Klagen zur Rückerstattung dieser Entgelte eingereicht.
» Verbandsklagen: Verfahren wie jenes gegen die Fitnesscenterketten sind sehr komplex und aufwändig. Einen konsumentenpolitischen Meilenstein bei der Durchsetzung von sogenannten Massenschäden stellt daher die EU-Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen von Verbraucherinnen und Verbrauchern dar. Dadurch sind Verbandsklagen gegen Unternehmen möglich, um für alle Betroffenen gleichzeitig zum Beispiel Schadenersatz erwirken zu können. Bis 25. 12. 2022 hätte diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müssen – dabei ist Österreich allerdings säumig. Die rasche Umsetzung ist höchst notwendig, um für Verbraucherinnen und Verbraucher rasch und effizient Verfahren führen zu können. 
» Cybercrime: Ein Thema, das auch 2023 häufig Grund für Anfragen darstellte, waren die Gefahren der digitalen Welt von Fakeshops bis Phishing. Betrugsmaschen werden immer raffinierter und schwerer zu durchschauen. Besonders brisant ist der Broker-Betrug, der in Österreich jährlich Millionenschäden anrichtet. Auffällige Werbung, oft unter Einbindung unwissender Prominenter, lockt Verbraucherinnen und Verbraucher auf vermeintlich seriöse Online-Broker-Seiten. Dort werden unrealistisch hohe Gewinne versprochen, um die Menschen zu hohen Einzahlungen zu bewegen. Nach kleinen Auszahlungen, um Vertrauen zu gewinnen, blockieren die Betrüger größere Beträge und das Geld ist weg. In den letzten sechs Monaten stiegen die Anfragen der Betroffenen spürbar an – wöchentlich melden sich Opfer mit Schäden zwischen 250 Euro und 180.000 Euro. Da das Geld meistens verloren ist, wird Prävention in diesem Bereich immer bedeutender. „Die digitalen Gefahren erfordern vor allem Aufklärung und Prävention. Es ist entscheidend, Verbraucherinnen und Verbraucher bereits in jungen Jahren über die Risiken der digitalen Welt zu informieren“, unterstreicht Mag.a Bettina Heise, Obfrau des Vereins „pro Konsument“

Konsumentenschutz für alle in Niederösterreich

Heise unterstreicht weiter, dass die breite Palette an Informationen, die in der Beratung nachgefragt wird, eindeutig zeigt, dass Konsumentenschutz für jeden und jede von Bedeutung ist. Vor mehr als zwei Jahrzehnten wurde daher der Verein 'pro Konsument' gegründet, um allen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern eine verlässliche Anlaufstelle für Fragen zum Konsumentenschutz zu bieten. Dabei ist es besonders wichtig, am Puls der Zeit zu sein. Die Option, online Termine für persönliche oder telefonische Beratung zu vereinbaren, wird gerne genutzt. Ebenso bewährt hat sich der Betriebskostencheck, bei dem Mieterinnen und Mieter ihre Betriebskostenabrechnung von den AK-Wohnrechtsexpertinnen und -Experten überprüfen lassen können, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. 
Alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher erhalten über den Verein „pro Konsument“ folgende Leistungen unentgeltlich:
» Telefonische Beratung
» Persönliche Beratung nach Terminvereinbarung 
» Schriftliche Intervention beim Verhandlungsgegner
» Aktuelles Informationsmaterial & Broschüren

Fälle aus der Beratungspraxis

» Neue Schuhe
Ein Konsument leistete sich ein paar teure Turnschuhe. Nach einem halben Jahr bekam einer der Schuhe ein Loch an der kleinen Zehe und Applikationen lösten sich vom Schuh. Der Konsument reklamierte beim Schuhgeschäft und erhielt die Information, dass der Hersteller nur eine Garantie von sechs Monaten gewähre, die bereits überschritten sei. Der Hinweis des Konsumenten, dass er Anspruch auf zwei Jahre Gewährleistung habe, brachte keinen Erfolg. Daraufhin wandte sich der Mann an „pro Konsument“: Durch die Intervention einer Konsumentenberaterin bekam der Mann die Schuhe ausgetauscht. 

» Teure Verwechslung
Eine Konsumentin bestellte bei einem TV-Werbesender Produkte im Wert von 23,94 Euro. Die Frau bezahlte per Erlagschein und gab den Betrag korrekt an. Die Bank jedoch verwechselte die Stelle des Kommas und überwies stattdessen 2.394 Euro an den Werbesender. Die Konsumentin ersuchte diesen, das zu viel überwiesene Geld zurückzuzahlen – ohne Erfolg. Sie wandte sich an „pro Konsument“ – ein Konsumentenberater intervenierte für sie bei dem TV-Sender und sie erhielt das Geld zurückerstattet. 

» Teure Thermenwartung
Genau an Silvester fiel bei einem Mann aus Baden die Therme aus. Der Installateur, der normalerweise die Wartung übernahm, hatte an diesem Tag geschlossen, also kontaktiert der Betroffene einen anderen Installateur. Die notwendigen Ersatzteile hatte dieser aber nicht lagernd und forderte deshalb einen weiteren Betrieb an, der noch am Silvestertag die Reparatur durchführte. Der Konsument zahlte dafür mehr als 1.300 Euro. Da der Mieter seine Therme regelmäßig warten ließ, handelte es sich nicht um einen Schaden aufgrund von unterlassener Thermenwartung. Deshalb sind die Kosten für die Reparatur Sache des Vermieters. Der Installateurbetrieb verweigerte aber das Anliegen des Mieters, die Rechnung auf die Hausverwaltung umzuschreiben – obwohl auch die Hausverwaltung sich bereits eingeschaltet hatte und darum ersucht hatte. Nach hartnäckiger Intervention durch „pro Konsument“ wurde das Umschreiben schließlich erledigt und der Mieter bekam sein Geld von der Hausverwaltung zurücküberwiesen. 

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