4.4.2024

Schwerarbeitszeiten für früheren Pensionsantritt durchgesetzt

AK-Wieser: Kalorienverbrauch entscheidet mitunter über Definition von Schwerarbeit

Eine Befüllerin von Getränkeautomaten sucht bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um Anerkennung der Schwerarbeitszeiten an, damit sie daraus folgend gesetzlich vorzeitig die Pension antreten kann. Die PVA lehnt zunächst ab, weil sie der Arbeitnehmerin den erforderlichen Kalorienverbrauch abspricht. Die Frau wendet sich an die Arbeiterkammer, deren Expert:innen sehr wohl einen höheren Kalorienverbrauch im Zuge ihrer Tätigkeit sehen. „Wir haben der Arbeiternehmerin Rechtsschutz für das Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht gewährt und dafür gesorgt, dass die geleisteten Arbeitsperioden als Schwerarbeitsmonate anerkannt werden“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

zu niedriger Kalorienverbrauch

Mehr als 20 Jahre übt die heute 57-Jährige Arbeitnehmerin die körperlich belastende Tätigkeit bereits aus. Angesichts dessen, dass sie mit der schrittweisen Erhöhung des Frauenpensionsantrittsalters erst mit rund 63,5 Jahren ihr Regelpensionsalter erreichen wird, sucht sie bei der PVA um Anerkennung von Schwerarbeitszeiten an.

Schon jetzt ist der körperliche Verschleiß für sie spürbar. Trotzdem lehnt die PVA mit der Begründung eines zu niedrigen Kalorienverbrauchs ab, worauf sich die Frau an die AK Niederösterreich wendet. Diese gewährt ihr Rechtsschutz und klagt die Anerkennung der Schwerarbeitszeiten vor dem Arbeits- und Sozialgericht ein.

Der wie üblich in solchen Verfahren eingeschaltete gerichtliche Sachverständige stellt fest, dass die beschriebene Tätigkeit eindeutig den erforderlichen Verbrauch von 1.400 Kilokalorien übersteigt und legt sich auf 1.509 Kilokalorien für einen 8-Stunden-Tag fest. „Die Pensionsversicherungsanstalt lenkte deshalb ein und schloss mit der Automatenbefüllerin einen Vergleich, mit dem sie rund 14,5 Jahre als Schwerarbeitszeiten anerkannte.“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Anstieg bei Frauen zu erwarten

Anspruch auf Schwerarbeitspension haben Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet, zumindest 45 Versicherungsjahre gesammelt und in den letzten 20 Jahren vor dem Stichtag in mindestens 120 Monaten Schwerarbeit geleistet haben, wobei hier der Kalorienverbrauch als entscheidender Faktor gilt. Bisher waren diese Verfahren zumeist reine „Männersache“, da Frauen bisher mit Abschluss des 60. Lebensjahres in Alterspension gehen konnten. Das hat sich durch die von der Bundesregierung beschlossene Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen aber nun geändert. 



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